S i c h e r h e i t s k o o r d i n a t i o n
Betroffene Baustellen.
Wann brauche ich einen SiGeKo?
Wenn Sie als Bauherr eine Bauanlage errichten, ändern oder abbrechen, so handelt es sich um
eine Baustelle. Ist nur ein Arbeitgeber tätig, können Sie davon ausgehen, daß Sie von der
Baustellenverordnung nicht betroffen sind. Ob Ihre Baustelle von der Baustellenverordnung
betroffen ist, können Sie hier nachlesen:
Muss ein SiGeKo- Koordinator bestellt werden?
Ja, wenn mehrere Arbeitgeber an der Baumaßnahme beteiligt sind.
Muss eine Vorankündigung übermittelt werden?
Ja, wenn die voraussichtliche Dauer mehr als 30 Arbeitstage beträgt und mind. 21 Beschäftigte
gleichzeitig auf der Baustelle tätig sind. ( mind. 21 Beschäftigte müssen parallel, über mehr als
eine Arbeitsschicht, Arbeiten auf der Baustelle ( verrichten ) Ja, wenn der Umfang der Arbeiten
voraussichtlich 500 Arbeitstage überschreiten. ( Addition aller Personentage ), die über die
gesamte Bauzeit zu erbringen sind. Ein Personentag umfasst die Arbeitsleistung einer Person
über eine Arbeitsschicht. )
Muss ein SiGe- Plan erstellt werden?
Ja, wenn mehrere Arbeitgeber an der Baumaßnahme beteiligt sind und eine Vorankündigung
übermittelt werden muß. Ja, wenn mehrere Arbeitgeber an der Baumaßnahme beteiligt sind
und gefährliche Arbeiten ( siehe unten ) nach Anhang 2 BaustellV ausgeführt werden.
( z.B. Arbeiten in einer Höhe von 7,00 mtr. oder in einer Tiefe von mehr als 5,00 mtr, )
Muss eine Unterlage erstellt werden?
Ja, wenn am fertigen Bau regelmäßig Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten durchzuführen sind.
Besonders gefährliche Arbeiten sind:
- Arbeiten mit Gefahr
- Des Versinkens oder des Verschüttetwerdens in Gruben von mehr als 5 mtr. Tiefe oder
- des Absturzes aus einer Höhe von mehr als 7,00 mtr.
- Arbeiten, bei denen die Beschäftigten besonderen Gefahren ausgesetzt sind, durch:
- Explosionsgefährliche, hochentzündliche, krebserregende, erbgutveränderte oder sehr
- giftige Stoffe und Zubereitungen.
- Biologische Arbeitsstoffe mit einer hohen Risikostufe
- Arbeiten mit Ionisierenden Strahlung
- Arbeiten mit der Gefahr des Ertrinkens
- Brunnenbau, unterirdische Arbeiten und Tunnelbau
- Arbeiten mit Tauchgeräten und Druckluft
- Arbeiten mit Sprengstoff oder Sprengschnüren
- Auf – und Abbau von Massivbauelementen von mehr als 10 Tagen
Unser / Mein Angebot:
Als SiGeKo biete ich Ihnen die Leistungen nach der BaustellV in der Planungs- und Vor-
bereitungsphase wie auch in der Ausführungsphase an Ihrem Bauvorhaben an. Da wir uns seit in
Kraft treten der Baustellenverordnung auf vielen Baustellen mit den Aufgaben der Sicherheits-
und Gesundheitsschutzkoordinatoren befassen, bieten wir Ihnen an, unsere langjährige Erfahrung
für sich zu nutzen. So gelang stets, ohne Behinderung der Bauarbeiten, auf allen bisher betreuten
Baustellen, unfallfrei zu arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
SiGeKoordinator Norbert Ross
Koordinator im Sinne der BaustellV